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Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld (KG 51)
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Anlage Ausland KG 51 kurz erklärt
Die Anlage Ausland KG 51 ergänzt den Antrag auf Kindergeld, wenn ein Auslandsbezug besteht. Sie ist nötig, wenn mindestens ein Elternteil oder ein Kind im Ausland wohnt oder arbeitet, wenn ausländische Leistungen bezogen werden oder wenn ein Elternteil Mitglied der in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte ist. Die Familienkasse prüft damit, welcher Staat für das Kindergeld vorrangig zuständig ist.
| Herausgeber | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) |
|---|---|
| Aktuelle Fassung | KG 51 - 01.26 - Stand Juli 2026 (geprüft am 2026-10-25) |
| Wer füllt es aus | Die Person, die Kindergeld beantragt, wenn ein Elternteil oder Kind im Ausland lebt oder erwerbstätig ist, ausländische Familienleistungen bezogen werden oder ein Elternteil zu den in Deutschland stationierten NATO-Streitkräften gehört. |
| Wer erhält es | Die zuständige Familienkasse, zusammen mit dem Kindergeldantrag KG 1 und der Anlage Kind. |
| Wohin senden | Zusammen mit dem Antrag auf Kindergeld und den Nachweisen an Ihre Familienkasse. |
| Frist | Keine eigene Frist. Sie wird mit dem Kindergeldantrag eingereicht. Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Eingangsmonat des Antrags gezahlt. |
| Kosten | Keine Gebühr. |
| Offizielle Links | Offizielle Seite · Offizielles PDF · Offizielle Ausfüllhilfe |
Was sich geändert hat
Der aktuelle Vordruck trägt den Stand Juli 2026.
Anlage Ausland KG 51 ausfüllen: Feld für Feld
| Kopf | Kindergeld-Nr., Name und Datum des Antrags Ihre Kindergeldnummer, falls vorhanden, Ihr Name und das Datum Ihres Kindergeldantrags. |
| Kopf | Wohnsitz in Deutschland und Identifikationsnummer Nur bei Wohnsitz in Deutschland: Nachweis durch Kauf- oder Mietvertrag oder Bescheinigung des Vermieters. Dazu Ihre steuerliche Identifikationsnummer, hilfsweise Kenn- oder Versicherungsnummer, und die Nummer Ihres Ehegatten. |
| Punkt 1 | Allgemeine Angaben Zeitpunkt der Einreise nach Monat und Jahr. |
| Punkt 2 | Kinder im Ausland Für jedes Kind mit Anlage Kind, das im Ausland lebt: Vorname, Land, seit wann und Identifikations- oder Versicherungsnummer. |
| Punkt 3 | Ausländische Familienleistungen Ob Sie oder eine andere Person in den letzten fünf Jahren eine Familienleistung oder einen Kinderzuschuss zu einer Rente von einer Stelle außerhalb Deutschlands erhalten oder beantragt haben, mit Betrag und Stelle. |
| Punkt 4 | Ihre Erwerbstätigkeit in den letzten fünf Jahren Beschäftigung, Selbständigkeit, Arbeitsuche, Unterbrechungen etwa wegen Krankheit oder Kindererziehung, und Renten. Bei Beschäftigung in Deutschland legen Sie Lohnabrechnungen und die Arbeitgeberbescheinigung KG 54 bei. |
| Punkt 5 | Erwerbstätigkeit des Ehegatten oder anderen Elternteils Dieselben Fragen für Ihren Ehegatten oder Lebenspartner oder eine andere Person, zu der die Kinder in einem Kindschaftsverhältnis stehen. |
| Unterschrift | Datum und Unterschrift Sie oder Ihre gesetzliche Vertretung unterschreiben und versichern, dass die Angaben vollständig und wahr sind. |
Häufige Fehler
- Die Anlage Ausland allein einreichen. Sie gehört zum Kindergeldantrag KG 1 mit Anlage Kind.
- Den Wohnsitznachweis in Deutschland vergessen, etwa Mietvertrag oder Vermieterbescheinigung.
- Ausländische Familienleistungen der letzten fünf Jahre nicht angeben, auch wenn sie nur beantragt wurden.
- Bei Beschäftigung in Deutschland die Arbeitgeberbescheinigung KG 54 nicht beilegen.
- Die Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils im Ausland weglassen.
- Nicht in Druckschrift ausfüllen, wie der Vordruck verlangt.
- Einen dauerhaften Wegzug aus Deutschland nicht sofort der Familienkasse melden.
Fragen zu Anlage Ausland KG 51
Wann brauche ich die Anlage Ausland?
Wenn mindestens ein Elternteil oder ein Kind im Ausland wohnt oder arbeitet, wenn ausländische Leistungen bezogen werden oder wenn ein Elternteil zu den in Deutschland stationierten NATO-Streitkräften gehört.
Gibt es die Anlage Ausland auf Englisch?
Ja. Die Familienkasse bietet die KG 51 in vielen Sprachfassungen an, darunter Englisch.
Welche Nachweise brauche ich?
Zum Beispiel einen Wohnsitznachweis in Deutschland, Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge und bei Beschäftigung die Arbeitgeberbescheinigung KG 54. Bei Selbständigkeit etwa die Gewerbeanmeldung oder einen Steuerbescheid.
Wie weit zurück wird gefragt?
Die meisten Fragen betreffen die letzten fünf Jahre vor der Antragstellung.
Was ist die KG 51 R?
Die Familienkasse bietet daneben eine Fassung KG 51 R an. Welche Fassung für Sie gilt, klären Sie mit der Familienkasse.
Muss ich Änderungen melden?
Ja. Laut Erklärung im Vordruck melden Sie alle Änderungen, die für das Kindergeld wichtig sind, unverzüglich der Familienkasse.
Verwandte Formulare
Werkzeuge für dieses Formular
Quellen
Am 2026-10-25 mit den offiziellen Quellen abgeglichen. PDF Editor Hub ist nicht mit Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder einer Behörde verbunden. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.