Anlage Kind (KG 1 AnK) online ausfüllen
Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld
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Anlage Kind (KG 1 AnK) kurz erklärt
Die Anlage Kind gehört zum Kindergeldantrag KG 1. Sie füllen sie für jedes Kind aus, für das Sie Kindergeld beantragen. Darin stehen die Daten des Kindes, das Kindschaftsverhältnis und bei volljährigen Kindern die Ausbildung oder andere Gründe für den Anspruch.
| Herausgeber | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) |
|---|---|
| Aktuelle Fassung | Stand 09/2025 (geprüft am 2026-10-25) |
| Wer füllt es aus | Die Person, die Kindergeld beantragt, für jedes Kind eine eigene Anlage Kind. Für Kinder über 18 nur, wenn eine der besonderen Voraussetzungen aus dem Merkblatt Kindergeld vorliegt, zum Beispiel eine Ausbildung. |
| Wer erhält es | Die zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, zusammen mit dem Antrag KG 1 oder bei einem späteren Kind auch einzeln mit Bezug auf den Antrag. |
| Wohin senden | Zusammen mit dem Antrag KG 1 per Post an Ihre zuständige Familienkasse. Die Adresse finden Sie auf familienkasse.de. |
| Frist | Wie beim Antrag KG 1: keine feste Frist, aber rückwirkende Zahlung nur für die letzten sechs Monate vor dem Eingangsmonat. |
| Kosten | Keine Gebühr. |
| Offizielle Links | Offizielle Seite · Offizielles PDF · Offizielle Ausfüllhilfe |
Anlage Kind (KG 1 AnK) ausfüllen: Feld für Feld
| Kopf | Name der antragstellenden Person, Datum des Antrags, laufende Nummer Tragen Sie Ihren Namen, das Datum Ihres Antrags KG 1 und eine laufende Nummer für jedes Kind ein. |
| Punkt 1 | Angaben zum Kind Steuerliche Identifikationsnummer des Kindes (soweit vergeben, zwingend), Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Lebt das Kind nicht bei Ihnen, geben Sie Anschrift und Grund an. |
| Punkt 2 | Kindschaftsverhältnis Kreuzen Sie an, ob das Kind leibliches Kind, Adoptivkind, Pflegekind, Stiefkind oder Enkelkind ist. Machen Sie Angaben zur anderen Person, etwa zum anderen Elternteil, auch wenn er verstorben oder unbekannt ist. |
| Punkt 3.1 | Volljähriges Kind: Ausbildung oder andere Situation Schule, Studium, Berufsausbildung, Freiwilligendienst, Übergangszeit von höchstens vier Monaten, fehlender Ausbildungsplatz oder Meldung als arbeitsuchend. Fügen Sie Nachweise bei. Für fehlenden Ausbildungsplatz oder Arbeitsuche brauchen Sie den Vordruck KG 11a. |
| Punkt 3.2 | Abgeschlossene Ausbildung und Erwerbstätigkeit Hat das Kind schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, geben Sie Abschluss und Tätigkeiten an, etwa Minijob, Arbeitgeber und wöchentliche Arbeitszeit. |
| Punkt 3.3 | Behinderung Nur für volljährige Kinder: Angabe, ob eine Behinderung vorliegt, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. |
| Punkt 4 | Früheres Kindergeld für dieses Kind Haben Sie oder eine Person aus Punkt 2 schon Kindergeld für dieses Kind beantragt oder bekommen, nennen Sie Person, Zeitraum, Familienkasse und Kindergeldnummer. |
| Punkt 5 | Öffentlicher Dienst Angabe, ob Sie oder eine Person aus Punkt 2 im öffentlichen Dienst arbeiten, und ob beim Bund, bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter. |
| Punkt 6 und 7 | Leistungen und Tätigkeit mit Auslandsbezug Kindbezogene Leistungen von Stellen außerhalb Deutschlands in den letzten 5 Jahren sowie Arbeit im Ausland, bei ausländischen Dienststellen, NATO-Streitkräften oder als entsandte Person. |
| Unterschrift | Datum und Unterschrift Unterschrift der antragstellenden Person oder der gesetzlichen Vertretung. |
Häufige Fehler
- Nur eine Anlage Kind für mehrere Kinder abgeben. Jedes Kind braucht eine eigene.
- Die Steuer-ID des Kindes weglassen, obwohl sie vergeben ist.
- Bei Kindern über 18 keine Nachweise beilegen, etwa Schul- oder Studienbescheinigung.
- Bei fehlendem Ausbildungsplatz oder Arbeitsuche den Vordruck KG 11a vergessen.
- Die Angaben zum anderen Elternteil leer lassen. Laut Hinweisen sind sie in jedem Fall erforderlich, notfalls mit Zusatz wie verstorben oder unbekannt.
- Bei Adoptivkindern den Annahmebeschluss nicht beilegen.
- Bei einem im Ausland geborenen Kind keine amtlichen Dokumente zum Kindschaftsverhältnis beifügen.
Fragen zu Anlage Kind (KG 1 AnK)
Muss ich die Geburtsurkunde mitschicken?
Bei einem in Deutschland geborenen Kind nur, wenn die Familienkasse danach fragt. Bei einem im Ausland geborenen Kind weisen Sie das Kindschaftsverhältnis mit amtlichen Dokumenten nach, zum Beispiel einer ausländischen Geburtsurkunde.
Brauche ich die Anlage Kind für ein Kind über 18?
Nur, wenn das Kind eine der besonderen Voraussetzungen erfüllt, zum Beispiel Ausbildung oder Studium bis 25. Nachweise sind beizufügen.
Wer zählt als andere Person beim Kindschaftsverhältnis?
Laut Hinweisen Eltern, Stiefeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern und Großeltern, zum Beispiel der andere leibliche Elternteil, der nicht bei Ihnen wohnt.
Brauche ich die Anlage Kind beim Online-Antrag?
Nein. Laut Merkblatt ist sie beim Online-Antrag bereits im Hauptantrag enthalten.
Gibt es die Anlage Kind auf Englisch?
Ja, als zweisprachige Fassung KG 1-en AnK auf arbeitsagentur.de.
Verwandte Formulare
Werkzeuge für dieses Formular
Quellen
Am 2026-10-25 mit den offiziellen Quellen abgeglichen. PDF Editor Hub ist nicht mit Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder einer Behörde verbunden. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-anlagekind_ba033765.pdf
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-antrag-kindergeld_ba036550.pdf
- https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-familie-und-kinder/formulare-kindergeld
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-kindergeld-kg2-fuer-2026_ba057307.pdf
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-e-anlagekind_ba034910.pdf
- https://www.arbeitsagentur.de/impressum